Seit dem 15. Juni gilt ein neuer Mietspiegel für Berlin - ab Mai 2024 soll aber schon wieder ein anderer gelten. Ein Rechtsstreit hatte die Beauftragung des ausführenden Unternehmens verzögert. Um nicht ganz ohne Mietspiegel dazustehen, gilt nun bis Jahresende ein einfacher „Übergangsmietspiegel“, der den bisherigen Mietspeigel fortschreibt.
Grundsätzlich hilft dies den Mietern. Aus § 558 BGB ergibt sich, dass der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen darf. Was im Einzelfall die ortsübliche Vergleichsmiete ist, bestimmt sich nach bestimmten Wohnwertmerkmale, wie Lage, Größe, Baualter oder Ausstattung der Wohnung.
Ohne Mietspiegel greifen Vermieter häufig auf schwer überprüfbare Wohnwertgutachten oder Vergleichswohnungen zurück. Ein Mietspiegel schafft hingegen Klarheit und hilft den Mietern von rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen, abzuschätzen, ob sie einer Mieterhöhung zustimmen sollten.
Allerdings ist der Mietspiegel ein bloßes statistisches Instrument. Die Preissteigerungen der letzten zwei Jahre gibt er weiter und eröffnet Vermietern einen durchschnittlichen Mieterhöhungsspielraum von 5,4 Prozent. Das System der ortsüblichen Vergleichsmieten berücksichtigt die Einkommensentwicklung der Mieter nämlich nicht.
Als LINKE fordern wir daher endlich einen bundesweiten Mietendeckel. SPD und Grüne dürfen nicht weiter zusehen, wie die Vermieterpartei FDP jeden sinnvollen Mieterschutz im Bund blockiert. Solange sollten Mieter die gesetzliche Überlegungszeit von zwei Monaten nutzen und Mieterhöhungsverlangen von den kostenlosen Mieterberatungen des Bezirks, Mietervereinen oder einem Anwalt prüfen lassen.