Im vergangenen Jahr sind die Angebotsmieten in Lichtenberg um 23,6 Prozent gestiegen – der stärkste Anstieg in ganz Berlin. Gleichzeitig fehlt es Bezirks- und Landespolitik an Mitteln, die Mietpreisentwicklung wenigstens zu bremsen. Auch von den Ampelparteien im Bund ist keine Hilfe zu erwarten.
In das Blickfeld einiger Kommunen ist daher das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) gerückt. Gemäß § 5 WiStG (sog. „Mietwucherparagraph“) handelt ordnungswidrig, wer für die Vermietung von Räumen zum Wohnen unangemessen hohe Entgelte fordert. Dabei gelten solche Entgelte als unangemessen, die „die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 vom Hundert übersteigen.“ Es kann dabei ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR und die Abführung des Mehrerlöses angeordnet werden. In den vergangenen Jahren ist der Vorschrift in der Praxis allerdings nur eine geringe Bedeutung zugekommen. Zu hoch schienen vielen Kommunen die rechtlichen Hürden und der finanzielle und personelle Aufwand eines gerichtsfesten Nachweises. Doch angesichts des zunehmend angespannten Wohnungsmarkts in den deutschen Städten gibt es vielversprechende Versuche zur Wiederbelebung. Beispielhaft ist die Stadt Frankfurt a. M. Die dortigen Behörden beraten und informieren die Mieter, bereiten Verdachtsfälle auf und leiten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dadurch konnten bereits vielfach rechtssicher Bußgelder festgesetzt werden. DIE LINKE will nun auch in Lichtenberg wirksam gegen Mietwucher vorgehen. Wenigstens in besonders krassen Fällen hätte der Bezirks dann eine Handhabe. Auch wenn nur wenige Fälle verfolgt würden, ist mit einer abschreckenden Wirkung für skrupellose Vermieter zu rechnen. Ein kleiner Lichtblick für die Lichtenberger Mieter.