Kaum ein Projekt war in den letzten Jahren Gegenstand von so intensiven öffentlichen Debatten wie die Bebauung der Rummelsburger Bucht. Nachdem der Bebauungsplan im Jahr 2019 beschlossen wurde, passierte zunächst wenig. Insbesondere auf den Flächen des geplanten Event-Aquariums „Coral World“ befand sich lange ein großes Obdachlosencamp. Doch im Winter letzten Jahres wurde das Camp plötzlich geräumt. Offiziell ging es um Kältehilfe und menschenwürdige Unterbringungen, heimlich arbeiteten aber die Investoren im Verbund mit dem zuständigen Baustadtrat Kevin Hönicke (SPD) an einer „Baufeldfreimachung“.
Nachdem Fristen in den Grundstückskaufverträgen abzulaufen drohten, ging es dann auf einmal schnell und die Investoren stellten ihre Bauanträge. Doch mit den Festsetzungen im Bebauungsplan wollen sich die Investoren nicht zufriedengeben und beantragen eine Reihe von Befreiungen. Die Bauherren wollen vor allem höher und massiger bauen. So will Coral World u.a. die im Bebauungsplan festgesetzte Gebäudehöhe um 1,5 Meter überschreiten und bis zu 7 % mehr Geschossfläche herausschlagen. Der Platz wird angeblich für das Museum gebraucht – neben dem geplanten Museumsshop, einem Restaurant, einem Biergarten und einem Hotel wäre dafür sonst wohl kein Platz mehr.
Als LINKE lehnen wir umfassende Befreiungen der Investoren von Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Gerade weil wir die massive Bebauung der Rummelsburger Bucht immer vermeiden wollten, waren uns präzise Festsetzungen zur maximalen Bauhöhe und zur Geschossflächenzahl wichtig. Abweichungen durch die Hintertür höhlen nun die demokratischen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung aus. Letztlich wird eine Bebauung realisiert, zu der wir nicht unsere Zustimmung gegeben haben und diese auch nicht gegeben hätten. Es ist bedenklich, wenn dadurch die gemachten Versprechen des Bezirks nach nicht einmal drei Jahren Makulatur sind. Das zuvorkommende Verhalten des Stadtentwicklungsamts gegenüber den Investoren ist eine politische Entscheidung und keineswegs rechtlich zwingend.
Mit Befreiungen sollen unvorhersehbaren Besonderheiten durch Abweichungen vom strikten Recht Rechnung getragen. Die Befreiungsgründe sind dabei eng auszulegen und der Genehmigungsbehörde kommt ein Ermessen zu. Wenn der Stadtrat also den Eindruck vermittelt, in seiner Entscheidung gebunden zu sein, kann es sich dabei höchsten um eine politische Selbstbindung handeln - ein weiteres Investorengeschenk an der Rummelsburger Bucht. Beitrag aus infolinks Februar 2022
Hierzu auch die mündliche Anfrage meines Kollegen Alexander Roßmann und die Antwort des Stadtrats Kevin Hönicke.