Springe zum Inhalt

Strafverfolgung wegen Gedenken an den Tag der Befreiung?

Wie ich heute erfahren habe, verdächtigt mich die Polizei Berlin einer Straftat. Offensichtlich geht es um das Anbringen eines Banners zum Tag der Befreiung. Leider nur eines von vielen Beispielen, wie in diesem Land mit Antifaschist*innen umgegangen wird.
Das "corpus delicti" am 8. Mai

Wie ich heute erfahren habe, verdächtigt mich die Polizei Berlin einer Straftat. Offensichtlich geht es um das Anbringen eines Banners zum Tag der Befreiung. Die Erinnerung an den Tag der Befreiung ist vieles, aber keine Straftat! Wo genau hier gegen das Versammlungsgesetz verstoßen wird, konnte mir die Polizei auch auf Nachfrage leider nicht sagen. Auf Grund eines Computerfehlers sei der Tatvorwurf recht unkonkret geraten. Die zuständige Kollegin sei aber bedauerlicherweise im Urlaub und man selbst habe nun einmal keinen Zugriff auf den Vorgang. Ich würde aber wahrscheinlich am besten wissen, was ich getan habe und müsse mich schließlich auch nicht äußern. Leider nur eines von vielen Beispielen, wie in diesem Land mit Antifaschist*innen umgegangen wird.

Auch der Tagesspiegel berichtete.

Im Gespräch mit der jungen Welt habe ich mich ausführlich zum Verfahren geäußert.

Die Polizei ist dazu angehalten, bei Gesetzesverstößen immer zu handeln. Aber sie haben dafür einen bestimmten Spielraum. Das Verfahren gegen mich hätte auch eingestellt werden können. Die Frage ist, ob fünf bis zehn Leute, die auf einer Brücke ein Banner anbringen, aus Sicht der Polizei gefährlich genug sind, um derlei Ressourcen zu mobilisieren – angesichts der Verbrechen, die tagtäglich in Berlin stattfinden. Wenn man sieht, dass rechte Demonstrationen und Straftaten kaum Konsequenzen haben, hat das Ganze schon einen faden Beigeschmack.

Antonio Leonhardt im Interview mit Carmela Negrete

Aktualisierung: Mittlerweile wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert