Städtebauliche Verträge transparent machen
Der städtebauliche Vertrag – für Stadtentwickler ein alltägliches Phänomen, für interessierte Bürger häufig ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist es im Grunde ganz einfach: Grundstückseigentümer vereinbaren eine ihren Interessen entsprechende Beplanung des Grundstücks mit dem Bezirk und tragen im Gegenzug der Planungs- und Folgekosten. Trotzdem eröffnen sich Spielräume, wie z.B. bei der Frage, ob sogenannte Staffelgeschosse bei der Berechnung des Bedarfs an förderfähigem Wohnraum oder Schul- und Kitaplätzen zu berücksichtigen sind. Wie das Bezirksamt diese Spielräume nutzt, war in der Vergangenheit nicht immer klar.
Der städtebauliche Vertrag – für Stadtentwickler ein alltägliches Phänomen, für interessierte Bürger häufig ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist es im Grunde ganz einfach: Grundstückseigentümer vereinbaren eine ihren Interessen entsprechende Beplanung des Grundstücks mit dem Bezirk und tragen im Gegenzug der Planungs- und Folgekosten. Trotzdem eröffnen sich Spielräume, wie z.B. bei der Frage, ob sogenannte Staffelgeschosse bei der Berechnung des Bedarfs an förderfähigem Wohnraum oder Schul- und Kitaplätzen zu berücksichtigen sind. Wie das Bezirksamt diese Spielräume nutzt, war in der Vergangenheit nicht immer klar. Weiterlesen [...]