Der städtebauliche Vertrag – für Stadtentwickler ein alltägliches Phänomen, für interessierte Bürger häufig ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist es im Grunde ganz einfach: Grundstückseigentümer vereinbaren eine ihren Interessen entsprechende Beplanung des Grundstücks mit dem Bezirk und tragen im Gegenzug der Planungs- und Folgekosten.
Um bei der Vielzahl an möglichen Verträgen für Einheitlichkeit im Land Berlin zu sorgen, sind die Bezirke in vielen Details durch das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung gebunden. Abweichungsmöglichkeiten gibt es hier kaum. Trotzdem eröffnen sich Spielräume, wie z.B. bei der Frage, ob sogenannte Staffelgeschosse bei der Berechnung des Bedarfs an förderfähigem Wohnraum oder Schul- und Kitaplätzen zu berücksichtigen sind. Wie das Bezirksamt diese Spielräume nutzt, war in der Vergangenheit nicht immer klar. Zwar muss die Bezirksverordnetenversammlung am Ende die Bebauungspläne mit dazugehörigem städtebaulichem Vertrag beschließen, Einflussmöglichkeiten gibt es dann faktisch aber nicht mehr. Wollen die Verordneten doch noch Änderungen durchsetzen, wird Ihnen mit Verzögerungen und Entschädigungszahlungen gedroht.
Die LINKE hat nun durchgesetzt, dass städtebauliche Verträge in Zukunft vor ihrer Unterzeichnung den Verordneten zur Kenntnis zu geben sind. Damit erhöhen wir den Druck auf das Stadtentwicklungsamt, jeden Spielraum zur Steigerung des Anteils an förderfähigem Wohnraum zu nutzen und die Bauherren weitestmöglich an der Finanzierung der Infrastrukturfolgebedarfe zu beteiligen. Wo mit einer Bebauung Fakten für die nächsten 100 Jahre geschaffen werden, muss sich Stadtentwicklungspolitik auch um die vermeintlichen Details kümmern, um das Maximum für die Bürger unseres Bezirks zu erreichen. Aus infolinks November 2019
Hier der Antrag der Linksfraktion